|
Aussichten |
Bereits heute wäre es wochentags zwischen Montag und Freitag ( 7 bis 15 Uhr ) nötig, einen weiteren Rettungswagen und ein Ambulanzfahrzeug ( Behelfskrankenwagen auf PKW-Basis ) einzusetzen.
Der Bedarf in der Bevölkerung steigt, aber die Mitarbeiterzahl bleibt gleich bzw. nimmt ab.
Sollte sich keine Änderung ergeben, so kann in absehbarer Zeit das bereits vorhandene Fahrzeug nicht mehr rund um die Uhr besetzt werden!
|
ABER: |
im Notfall zählt manchmal jede Minute ( Lagerungen, Sauerstoffgabe ! ) |
|
|
im Notfall zählt die Ortskenntnis |
|
|
im Notfall wird das Warten sehr lange
|
|
UND: |
auch andere Dienststellen haben dasselbe Problem – |
|
|
dann kann Warten doppelt lang werden! |
|
Sie interessieren sich für eine Mitarbeit ? |
Bei uns arbeiten Menschen, die alle eigentlich keine Zeit haben.
Beruf, Familie, Hobbys und verschiedenste Verpflichtungen.
Aber vielleicht kommen gerade DIE zu Ihrem Notfall!
Obwohl sie eigentlich keine Zeit haben.
Haben auch Sie keine Zeit?
|
Unser Angebot |
O eine fundierte und professionelle Ausbildung in Erste - Hilfe und Sanitätshilfe
O Ausbildungsbetreuung durch Praxisanleiter
O laufende Schulungen
O weitere Qualifikationsmöglichkeiten am Landesverband in Tulln
O ein Betätigungsfeld im medizinischen Bereich
O Platz für soziales Engagement
O eine interne Begleitung nach belastenden Ereignissen ( SvE nach Mitchell )
O freie Diensteinteilung
O „Schnupperdienste“ als 3.Helfer ( mit einem gültigen Erste - Hilfekurs )
|
Ausbildung zum Rettungssanitäter ( nach dem Sanitätergesetz ab 01.07.2002 ) |
|
O Theorie: 100 Stunden einschließlich Defibrillator-Kurs ( 15 Stunden )
Praxis: 160 Stunden; Einsatzzeiten und Beschäftigung mit dem Roten Kreuz ( Bereitschaft, Autochecken, Ambulanzdienste etc. )
Die Ausbildung ist innerhalb von längstens 30 Monaten zu absolvieren.
Während dieser 160 Stunden Praxis werden die Kollegen von speziell ausgebildeten Kollegen, sog. PRAXISANLEITERN, betreut. Aktive Rettungsdienste ( Einsätze ) werden bis zur Abschlussprüfung am Ende der Praxis immer nur als 3. Sanitäter am Wagen absolviert. Eine grundsätzliche Verlängerung dieser Handhabung auch über die Prüfung hinaus ist nach Absprache machbar. |
Statistik über die Ausbildung der Sanitäter zwischen 1972 und 2002 |
O FORTBILDUNGSNACHWEIS von mindestens 16 Stunden innerhalb von zwei Jahren, einschließlich Nachweis über die Handhabung des Defibrillators ( ---> Defibrillation ).
Versäumt ein Mitarbeiter diese Stunden bis zum Stichtag, so ruht seine Berechtigung als Sanitäter bis er die Fortbildungsstunden nachgeholt hat. Er darf aber am Dienstbetrieb als dritter Sanitäter teilnehmen.
O DOKUMENTATION von Einsätzen: jede Veränderung beim Patienten oder jede sanitätshilfliche Maßnahme wird aufgezeichnet; die Formulare werden landesweit vorgegeben und sind 10 Jahre an der Bezirksstelle zu sichern.
O Sanitätseinsatzfahrer: zusätzlich 16 h Kurs
O für alle gleich: das Ausbildungsmodell ist erstmals für alle in Österreich tätigen Organisationen ( Rotes Kreuz, Samariterbund, Bundesheer oder private Organisationen) ident.
O Notkompetenzen ( = Gabe bestimmter Medikamente, das Legen venöser Zugänge bis zur Intubation ): nur für Notfallssanitäter (= Sanitäter am Notarztwagen, gesonderte Ausbildung! ) nach Absolvierung einer umfangreichen Ausbildung;
stufenweiser Erwerb, die Kenntnisse müssen jährlich nachgewiesen werden.
|
Hier unsere Ansprechpartner |
|
Dr. Heribert Lebersorger |
02756 / 8410 |
|
Gemeinde St. Leonhard/Forst (Herr Franz Prankl) |
02756 / 2204 |