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LEADER 2007-2013
Nach zwei erfolgreichen Perioden in NÖ (LEADER II 1995 - 1999, LEADER+ 2000 - 2006), startet LEADER nun in eine neue Phase.
In der Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist geregelt, dass LEADER in der Förderperiode 2007 - 2013 ein bedeutsamer Teil des Programms ländliche Entwicklung sein wird. Über den LEADER-Ansatz als 4. Schwerpunktachse sollen mindestens 5 % der Gesamtmittel für die ländliche Entwicklung abgewickelt werden, das entspricht für die Gesamtperiode etwa € 380,9 Mio. österreichweit und € 89,8 Mio. für Niederösterreich. Das bedeutet in etwa eine Vervierfachung der öffentlichen Mittel im Vergleich zur LEADER+ Periode. Ziel der EU ist es, die erfolgreiche LEADER-Methodik in das große „Mainstream- Programm" Ländliche Entwicklung zu integrieren und möglichst umfangreich umzusetzen.
- Basis jeder LEADER-Arbeit ist eine gebietsbezogene, lokale Entwicklungsstrategie, die von der Lokalen Aktionsgruppe erarbeitet wird. - Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) als Trägerin von LEADER in der Region ist eine lokale öffentlich-private Partnerschaft. - Der Bottom-up-Ansatz ist von zentraler Bedeutung dh. die Menschen vor Ort entwickeln ihre Region weiter. Die LAG hat Entscheidungsbefugnis bei der Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. - Umsetzung innovativer Konzepte - Die Durchführung von Kooperationsprojekten zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und die Vernetzung lokaler Partnerschaften sollen den Austausch zwischen den
LEADER
Regionen fördern. LEADER im Programm Ländliche Entwicklung
In der Verordnung 1698/2005 ist LEADER als eine wichtige Form der Umsetzung der Ländlichen Entwicklung 2007 - 2013 vorgesehen. Im Konkreten soll der LEADER-Ansatz zur Erreichung folgender Ziele beitragen:
- Unterstützung der Land- und ForstwirtInnen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit - Erhaltung und Verbesserung der Landschaft und Umwelt - Förderung der Lebensqualität und der Wirtschaft im ländlichen Raum
LEADER bedeutet die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region und muss im Rahmen jener Maßnahmen erfolgen, die im Österreichischen Programm Ländliche Entwicklung definiert sind. Dieses Programm wurde am 25. Oktober von der Europäischen Kommission genehmigt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Berufsbildung und Informationsmaßnahmen - Niederlassung von Junglandwirten - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe - Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder - Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen - Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in der Forstwirtschaft - Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft - Förderung der Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an Lebensmittelqualitätsregelungen und Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen - Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile (zB. Berggebiet) - Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 - Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen - Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen - Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen - Wiederaufbau des forstwirtschaflichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen
Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen - Förderung des Fremdenverkehrs (kleine touristische Infrastrukturen, Vermarktung von Tourismusdienstleistungen) - Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Wirtschaft und Bevölkerung (Biomasseförderung, Wegebauförderung) - Dorferneuerung und -entwicklung - Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (Naturschutz, Nationalparks, landwirtschaftlicher Wasserbau, Kulturlandschaft - Landschaftsgestaltung, Forst, Sensibilisierung für den Umweltschutz, Alpenkonvention etc.) - Berufsbildung und Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Schwerpunkt 3 (Veranstalter- und Teilnehmerförderung) - Kompetenzentwicklung - Lernende Regionen und Lokale Agenda 21
Im Rahmen von LEADER können die Projekte über die in den 3 Schwerpunktachsen definierten Vorgaben hinausgehen. Der Schwerpunkt 4 (= LEADER) kann daher auch für weitere Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Schwerpunkte 1 bis 3 beitragen, angewandt werden. In Österreich geht man davon aus, dass der Schwerpunkt 3 besonders geeignet ist, über LEADER umgesetzt zu werden.
Neben der Umsetzung
der lokalen Entwicklungsstrategie sind im Rahmen von LEADER auch
interterritorale und transnationale Kooperationen sowie das Management der
lokalen Aktionsgruppe als Maßnahme vorgesehen.
Die lokale
Entwicklungsstrategie
Die Lokale
Aktionsgruppe Auf Ebene der Entscheidungsfindung müssen die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere VertreterInnen der Zivilgesellschaft mindestens 50 % der lokalen Partnerschaft stellen. Die LAG (LAG-Projektentscheidungsgremium) wählt jene Projekte aus, die zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und zur Förderung eingereicht werden.
Um ein einwandfreies Funktionieren der LAG zu ermöglichen, bedarf es eines professionellen Managements. Es erledigt die operativen Aufgaben der LAG, unterstützt ProjektträgerInnen bei der Projektkonzeption und hilft bei der Fördereinreichung. Wesentliche Voraussetzung für LAG-ManagerInnen sind Erfahrungen im Projektmanagement, Finanzmanagement sowie Kenntnis der Region. Die Kosten für diese Struktur dürfen maximal 20 % des gesamten für die Region zu erwarteten Fördervolumens betragen.
Das LEADER-Gebiet
Die LEADER-Region stellt ein zusammenhängendes Gebiet dar, das über ausreichend kritische Masse in personeller, finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht verfügt, um eine nachhaltige Entwicklungsstrategie umzusetzen. Gemäß der Vorgaben der Europäischen Kommission hat die Regionsgröße 5.000 Einwohner nicht zu unter- und 150.000 Einwohner nicht zu überschreiten. Städte mit einer Bevölkerungszahl von über 30.000 können nicht Mitglied einer LAG sein.
Die künftigen
LEADER-Regionen wurden im Zuge eines Auswahlverfahrens ermittelt.
Grundlage für die Auswahl war die von der Region vorgelegte lokale
Entwicklungsstrategie. Auch jene Regionen, die in der Periode 2000 - 2006
LEADER-Gebiet waren, mussten sich der Auswahl erneut stellen. In Ö wurden
im Herbst 2007 insgesamt 85 LEADER-Regionen ernannt, davon liegen 18 in
Niederösterreich. Das bedeutet, dass ca. 90 % der NÖ Landesfläche
LEADER-Gebiet ist. Über 70 % der Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher leben in LEADER-Gebieten. Die 18 niederösterreichischen LEADER-Regionen
Das Österreichische Programm Ländliche Entwicklung wurde im Herbst 2006 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt und am 25. Oktober 2007 genehmigt. Von 8. August 2007 bis 22. Oktober 2007 hatten interessierte Regionen die Gelegenheit, ihre Lokalen Entwicklungsstrategien beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) einzureichen. Mittlerweile ist die Auswahl abgeschlossen und die 18 NÖ Regionen stehen fest. Es sind dies:
Donauland-Traisental-Tullnerfeld Wachau-Dunkelsteinerwald Triestingtal Waldviertler Grenzland Weinviertel Ost Weinviertel-Donauraum Kulturpark Eisenstraße - Ötscherland Niederösterreich Süd Moststraße Südliches Waldviertel-Nibelungengau Auland-Carnuntum Bucklige Welt-Wechselland Waldviertler Wohlviertel Kamptal-Wagram Marchfeld 5+WIR Mostviertel Mitte Weinviertel-Manhartsberg
Die LAG bringt Erfahrung und Kompetenz in der Abwicklung von EU-Projekten mit und legt größten Wert auf eine allumfassende Regionalentwicklung.
Abgestimmt auf den Zielformulierungen der überregional festgelegten Strategien wie
- Programm Ländliche Entwicklung 2007-13 – Nationaler Strategieplan Österreichs für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-13 - Touristisches Kursbuch des Landes Niederösterreich - Mostviertel Tourismus-Strategie 2010 - W.I.N-Strategie Mostviertel
sowie im Besonderen abgestimmt mit den Ergebnissen der durchgeführten Workshops mit der lokalen Bevölkerung wurden Themenschwerpunkte festgelegt, in denen die Weiterentwicklung der Region durch die Entwicklung und Umsetzung von LEADER-Projekten forciert werden soll.
Die Themenschwerpunkte der LAG Mostviertel-Mitte:
- Integrativer Tourismus - Produkte aus der Region - Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz - Qualifizierung (Aus-, Weiter- und Bewusstseinsbildung)
Des Weiteren hat sich die LAG Mostviertel-Mitte die Sicherstellung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen zur Aufgabe gemacht.
Die Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER Region Mostviertel-Mitte finden Sie auf den Homepages der Kleinregionen sowie zukünftig auch auf der Regionshomepage www.mostviertel-mitte.at.
Nachdem ein Förderantrag vom Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe positiv beurteilt wurde, ist er bei der Schwerpunktverantwortliche Landesstelle, der Abteilung Landwirtschaftsförderung, einzubringen. Diese prüft, ob das Projekt grundsätzlich den LEADER-Kriterien entspricht und den Antrag an die zuständige Förderstelle weiterleitet. Interessierten wird empfohlen, sich mit LEADER-Projektideen direkt an das LAG-Management in ihrer Region zu wenden:
LEADER Region Mostviertel-Mitte:
Mag.a Martina Grill
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